Mit Einführung des SGB IX, (1.7.2001) kam es zu einem sogenannten Paradigmenwechsel. Weg von der Fürsorge, hin zu mehr Selbstbestimmung. Leistungen werden erbracht um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Nicht mehr nur Fachkräfte wissen und sagen was gut ist, was "gelernt" werden soll, was wichtig ist, SONDERN der Experte in eigener Sache formuliert seinen individuellen Unterstützungsbedarf. Auf diesem Weg war und ist die Einführung des PB ein sehr wichtiger Schritt.
WICHTIG: KEINE neue Leistungsart, sondern nur eine neue Art der Leistungserbringung. Eine Geldleistung als Alternative zu einer sog. Sachleistung. Finanzielle Mittel, die nach dem individuellen Bedarf bemessen werden.
Grundidee: Menschen mit Behinderung erhalten einen bedarfsbezogenen Geldbetrag, um ihre erforderliche Unterstützung selbst organisieren und finanzieren zu können.
Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbständig, selbstbestimmt, sie werden Käufer, Kunden oder sogar Arbeitgeber. Als Experte in eigener Sache entscheiden sie selbst welcher Dienst, welche Person, welche Hilfen wann und wie erbracht werden sollen. Größtmöglicher Gestaltungsspielraum!
Zwei Anspruchsvoraussetzungen:
Knapp 80% der Budgetnehmer/innen sagen, dass sich ihr Leben zum Positiven verändert hat:
Weitere Informationen in unserem Flyer (PDF) oder in dieser Broschüre (PDF) des Bezirks Mittelfranken.